Vertreter*innen der Kita-Initiative waren am Mittwoch, 04.12.2024, im Landtag. Neben einigen Postkarten, die wir noch abgeben wollten, war es vor allem die Sitzung des Sozialausschusses die uns interessierte. Angesetzt waren vier Tagesordnungspunkte zur Zukunft des KiFöG in Sachsen-Anhalt.
Leider wurden zu Beginn der Sitzung die Punkt 5 bis 7 direkt verschoben. Die Diskussion um das ‚Zweite Gesetz zur Sicherstellung der Qualität in der Kindertagesbetreuung‘ war für uns dennoch von besonderem Interesse, da die Abgeordneten hiermit die Möglichkeit hatten, direkt die Rahmenbedingungen für die Kita-Landschaft in Sachsen-Anhalt zu verbessern.
Über die angedachten Änderungen hatten die Träger und Verbände in letzter Zeit intensiv informiert. Neben redaktionellen Änderungen wurde Folgendes vorgeschlagen:
- Die Mittel der Fachberatungen bei den Kreisen wird aufgestockt (§22). Damit sollen die Aufgaben der bisherigen Sprachfachberatungen aus den Sprach-Kitas übernommen werden.
- Ebenso werden die Mittel für die Fachkräfte für Einrichtungen mit besonderen Bedarfen nach §23 erhöht, so dass am Ende 255 Fachkräfte über die Landkreise verteilt werden können. Beide Regelungen treten aber erst ab 01.08.2025 in Kraft.
- Bei der Zustimmungspflicht des Kuratoriums nach §19 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 wird auch der Preis für die Verpflegung aufgenommen.
Die am Anfang angedachte Dokumentationspflicht bei der Geschwisterkindregelung wurde mittlerweile zurückgezogen.
Das aktuelle Gesetz wird in der Landtagssitzung vom 17.-19.12.2024 verabschiedet werden. Wir werden genau hinhören, was zwischen den Zeilen erzählt wird.
Als Kita-Initiative hatten wir uns auch eine Anpassung des Personalschlüssels erhofft. In den letzten Tagen gab es aber diverse Gespräche mit Abgeordneten, in welchen deutlich wurde, dass die Postkartenaktion Wirkung gezeigt hat und es nun eine Sensibilität für die Dringlichkeit und Bedeutung der Anpassungen gibt. Daher haben wir uns für den 12.12.2024 nochmal verabredet, um ins nächste Jahr zu blicken. Dazu werden wir uns hier nochmal melden.